Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) Ferienhaus Hombergshalden

  1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferien-wohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Sigrid + Reto Meier, Kreuzstraße 12, D-78187 Geisingen/ Leipferdingen, nachstehend Vermieter genannt. Die Leistungen von Vermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweich-ungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

  1. Begriffsbestimmungen
    1. Der Begriff "Gast" bezieht sich auf den Mieter, welcher das Ferienhaus Hombergshalden mittels Buchung und Anerkennung der AGB’s für einen definierten Zeitpunkt gemietet hat.
    2. Der Begriff "Vermieter" bezieht sich auf Sigrid + Reto Meier, Kreuzstraße 12, D-78187 Geisingen/ Leipferdingen
    3. Der Begriff "Service" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die vom Vermieter erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen.

d) Der Begriff "Kunde" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.

e) Der Begriff "Kundenkonto" bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf [www.IhreWebseite.de] erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

f) Der Begriff "Immobilie" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.

g) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.

h) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

 

  1. Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungen werden per E-Mail an info@ferienhaus-hombergshalden.de oder per Telefon:

+41 79 329 43 94 getätigt. Alle Anfragen, die über jegliche anderen Methoden erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Zahlung (siehe 4. Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Zahlung, ist die Buchung rechtskräftig. Die Zahlung muss spätestens 2 Tage vor dem Anreisetag beim Vermieter eingetroffen sein. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung, PKW- und Fahrrad-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Nicht inbegriffen ist der Strom für E-Mobilität.

 

 

  1. An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, 1 Tag vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Eine spätere Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt. 

Sollte der Gast am Anreisetag bis 16 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Ferienhaus frei verfügen. Eine anteilige Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer sind entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Falls das Ferienhaus nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann dies dem Gast in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Übergabe Ferienhaus

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte während dem Aufenthalt Mängel auftreten, so ist der Gast dazu verpflichtet den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ist nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Über-belegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss das Ferienhaus verlassen. Bereits erfolgte Zahlungen bleiben dabei beim Vermieter.

 

  1. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist im Ferienhaus nur nach vorheriger Zustimmung des Ver-mieters erlaubt. Für die Unterbringung von Haustieren wird ein angemessener Aufpreis von 10 bis 30 Euro verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 90 Euro in Rechnung stellen.

 

  1. Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen, als vereinbart, benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 60 Euro zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Hombergshalden einver-standen. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB’s oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung erfolgter Zahlungen oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

  1. Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 10 Tage vor dem Anreisetag 20 % des vereinbarten Preises

bis zu 7 Tage] vor dem Anreisetag 40 %] des vereinbarten Preises

bis zu 4 Tage] vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises

 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 80 % des vereinbarten Preises

 

  1. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

 

  1. Haftung des Vermieters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Vermieter und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN’s hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  1. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
    1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe. Um Störungen zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
    2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
    3. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 90 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt.
    4. PKW können vor der unteren Garage des Haupthauses abgestellt werden, Ausschilderung beachten. Kleinere Fahrzeuge können direkt vor dem Ferienhaus abgestellt werden.
    5. Die Mitbenutzung unseres Gartens ist erlaubt. Kinder in der Nähe des Gartenteiches nie unbeaufsichtigt lassen. Eltern haften für Ihre Kinder.
    6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist innerhalb und ausserhalb des Ferienhauses nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
    7. Der Vermieter hat jederzeit Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

  1. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Tuttlingen zuständig.

 

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Adresse: Ferienhaus Hombergshalden, Sigrid + Reto Meier, Kreuzstraße 12, 78187 Geisingen, Deutschland | Telefon: +41793294394 |

Fragen Sie nach Verfügbarkeiten und planen Sie Ihre Auszeit in unserem Ferienhaus. Wir sind gerne für Sie da!

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